Einfache Sprache
Im Grundgesetz steht: Niemand darf wegen bestimmter Merkmale benachteiligt werden.
Queere Menschen werden dort aber bis heute nicht ausdrücklich genannt.
Das ist ein Problem.
Queere Menschen wurden in der NS-Zeit verfolgt, eingesperrt und ermordet. Auch nach der NS-Zeit wurden sie weiter diskriminiert. Bis heute erleben queere Menschen Gewalt, Hass und rechtliche Benachteiligung.
Wir fordern deshalb:
Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes muss ergänzt werden.
Die Merkmale sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität müssen ausdrücklich aufgenommen werden.
Der Staat muss queere Menschen besser vor Diskriminierung und Gewalt schützen.
Langfassung lesen
Das Grundgesetz gewährt bestimmten Personengruppen einen besonderen Schutz. Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes lautet bislang:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Dieser besondere Schutz ist auch eine Reaktion auf die menschenverachtende Politik des Nationalsozialismus.
Während der NS-Zeit wurden tausende queere Menschen gezielt verfolgt, entrechtet, inhaftiert und ermordet. Auch im KZ Buchenwald waren 650 Männer wegen ihrer Homosexualität oder vermeintlichen Homosexualität eingesperrt. Ein Drittel von ihnen ist dort gestorben.
Selbst nach dem Nationalsozialismus wurden homosexuelle Menschen in Deutschland weiterhin verfolgt und eingesperrt. Lesbische Frauen wurden in der Nachkriegszeit häufig unsichtbar gemacht, entrechtet oder von ihren Kindern getrennt. Bis heute bestehen rechtliche Benachteiligungen queerer Menschen fort, etwa im Abstammungsrecht für lesbische Mütter.
Dennoch werden queere Menschen im Grundgesetz bis heute nicht ausdrücklich erwähnt.
Gerade in Zeiten eines wieder erstarkenden Rechtsextremismus ist es wichtig, dass die Schutzkategorien sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität endlich in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden. Dies wäre nicht nur ein symbolischer Schritt, um das Leid anzuerkennen, das queere Menschen vor, während und nach der NS-Zeit erfahren haben. Es würde auch den verfassungsrechtlichen Schutz stärken und ein klares Signal an Gesetzgebung, Verwaltung und Strafverfolgung senden, queerfeindliche Diskriminierung und Gewalt konsequenter zu erfassen, zu verfolgen und zu sanktionieren.
Im September 2025 hat der Bundesrat mehrheitlich beschlossen, eine Initiative zur Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um das Merkmal sexuelle Identität in den Bundestag einzubringen. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist jedoch eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Diese Mehrheit ist weiterhin unsicher, insbesondere aufgrund des Widerstands aus den Reihen von AfD und Teilen der CDU/CSU.
Zugleich bleibt problematisch, dass der vorliegende Antrag bislang keine ausdrückliche Aufnahme der Schutzkategorie geschlechtliche Identität vorsieht. Gerade trans*, inter* und nicht-binäre Personen sind zunehmend medialen, politischen und körperlichen Angriffen ausgesetzt. Ihr Schutz darf nicht nur mitgemeint sein. Er muss ausdrücklich benannt werden.
Im Schatten des KZ Buchenwald fordern wir daher: Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes muss ergänzt werden um die Diskriminierungsmerkmale sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität.
Der Bundestag muss seiner Verantwortung nachkommen, alle diskriminierten Minderheiten wirksam zu schützen.