CSD Weimar 2026

Unsere Forderungen

9 Forderungen für Schutz, Sichtbarkeit und Selbstbestimmung.

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Die Kurzfassungen auf dieser Seite sind in einfacher Sprache geschrieben. Zu jeder Forderung kannst du zusätzlich die ausführliche Langfassung aufklappen.

Einfache Sprache

Im Grundgesetz steht: Niemand darf wegen bestimmter Merkmale benachteiligt werden.

Queere Menschen werden dort aber bis heute nicht ausdrücklich genannt.

Das ist ein Problem.

Queere Menschen wurden in der NS-Zeit verfolgt, eingesperrt und ermordet. Auch nach der NS-Zeit wurden sie weiter diskriminiert. Bis heute erleben queere Menschen Gewalt, Hass und rechtliche Benachteiligung.

Wir fordern deshalb:

Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes muss ergänzt werden.

Die Merkmale sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität müssen ausdrücklich aufgenommen werden.

Der Staat muss queere Menschen besser vor Diskriminierung und Gewalt schützen.

Langfassung lesen

Das Grundgesetz gewährt bestimmten Personengruppen einen besonderen Schutz. Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes lautet bislang:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Dieser besondere Schutz ist auch eine Reaktion auf die menschenverachtende Politik des Nationalsozialismus.

Während der NS-Zeit wurden tausende queere Menschen gezielt verfolgt, entrechtet, inhaftiert und ermordet. Auch im KZ Buchenwald waren 650 Männer wegen ihrer Homosexualität oder vermeintlichen Homosexualität eingesperrt. Ein Drittel von ihnen ist dort gestorben.

Selbst nach dem Nationalsozialismus wurden homosexuelle Menschen in Deutschland weiterhin verfolgt und eingesperrt. Lesbische Frauen wurden in der Nachkriegszeit häufig unsichtbar gemacht, entrechtet oder von ihren Kindern getrennt. Bis heute bestehen rechtliche Benachteiligungen queerer Menschen fort, etwa im Abstammungsrecht für lesbische Mütter.

Dennoch werden queere Menschen im Grundgesetz bis heute nicht ausdrücklich erwähnt.

Gerade in Zeiten eines wieder erstarkenden Rechtsextremismus ist es wichtig, dass die Schutzkategorien sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität endlich in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden. Dies wäre nicht nur ein symbolischer Schritt, um das Leid anzuerkennen, das queere Menschen vor, während und nach der NS-Zeit erfahren haben. Es würde auch den verfassungsrechtlichen Schutz stärken und ein klares Signal an Gesetzgebung, Verwaltung und Strafverfolgung senden, queerfeindliche Diskriminierung und Gewalt konsequenter zu erfassen, zu verfolgen und zu sanktionieren.

Im September 2025 hat der Bundesrat mehrheitlich beschlossen, eine Initiative zur Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um das Merkmal sexuelle Identität in den Bundestag einzubringen. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist jedoch eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Diese Mehrheit ist weiterhin unsicher, insbesondere aufgrund des Widerstands aus den Reihen von AfD und Teilen der CDU/CSU.

Zugleich bleibt problematisch, dass der vorliegende Antrag bislang keine ausdrückliche Aufnahme der Schutzkategorie geschlechtliche Identität vorsieht. Gerade trans*, inter* und nicht-binäre Personen sind zunehmend medialen, politischen und körperlichen Angriffen ausgesetzt. Ihr Schutz darf nicht nur mitgemeint sein. Er muss ausdrücklich benannt werden.

Im Schatten des KZ Buchenwald fordern wir daher: Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes muss ergänzt werden um die Diskriminierungsmerkmale sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität.

Der Bundestag muss seiner Verantwortung nachkommen, alle diskriminierten Minderheiten wirksam zu schützen.

Einfache Sprache

Konversionsbehandlungen sind Versuche, queere Menschen zu verändern.

Dabei sollen zum Beispiel homosexuelle, bisexuelle, trans*, inter* oder nicht-binäre Menschen „umgepolt“ werden.

Das ist falsch und gefährlich.

Queere Menschen sind nicht krank. Sie müssen nicht geheilt werden.

Konversionsbehandlungen können schwere Schäden verursachen. Zum Beispiel Depressionen, Angst, Trauma oder Suizidgedanken.

In Deutschland gibt es bereits ein Gesetz gegen Konversionsbehandlungen. Aber es schützt nicht alle Menschen gut genug. Besonders junge Erwachsene können weiterhin unter Druck gesetzt werden, zum Beispiel durch Familie, religiöse Gruppen oder andere Abhängigkeiten.

Wir fordern deshalb:

Konversionsbehandlungen müssen vollständig verboten werden.

Anbieter*innen solcher Maßnahmen müssen stärker bestraft werden.

Auch Menschen, die Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene zu solchen Maßnahmen drängen oder zwingen, müssen stärker bestraft werden.

Langfassung lesen

Sogenannte Konversionsbehandlungen sind Maßnahmen, die versuchen, die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität eines Menschen zu verändern oder zu unterdrücken. Sie richten sich gegen queere Personen und greifen tief in deren Selbstbestimmung, Würde und psychische Gesundheit ein.

1973 hat die American Psychiatric Association Homosexualität aus ihrem Diagnosekatalog psychischer Erkrankungen gestrichen. 1990 erklärte auch die World Health Organization, dass Homosexualität keine Krankheit ist und daher nicht geheilt werden muss. Auch Transgeschlechtlichkeit ist keine Krankheit, die wegtherapiert werden könnte.

Es besteht ein breiter wissenschaftlicher Konsens, dass die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität eines Menschen nicht durch Therapie umgepolt werden kann. Konversionsbehandlungen hingegen können schwere gesundheitliche Schäden verursachen, darunter Depressionen, Angststörungen, Traumatisierungen und Suizidalität.

Seit 2020 gibt es in Deutschland ein Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen. Dieses verbietet Konversionsbehandlungen bei Minderjährigen sowie bei volljährigen Personen, wenn diese nicht wirksam eingewilligt haben. Außerdem werden Werbung, Anbieten und Vermittlung solcher Maßnahmen eingeschränkt.

Dieser Schutz reicht jedoch nicht aus.

Die gesetzliche Annahme einer möglichen Freiwilligkeit bei volljährigen Personen verkennt, dass auch Erwachsene massivem Druck ausgesetzt sein können, durch Familie, religiöse Gemeinschaften, soziale Abhängigkeiten, wirtschaftliche Abhängigkeit oder psychische Gewalt. Gerade junge Erwachsene können in Situationen geraten, in denen sie formal zustimmen, obwohl sie faktisch gedrängt, genötigt oder manipuliert werden.

Auch die Regelungen für Fürsorge- und Erziehungsberechtigte sind unzureichend. Wer Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene in schädliche und wissenschaftlich untaugliche Maßnahmen drängt, vermittelt oder zwingt, verletzt ihre Würde und Selbstbestimmung.

Wir fordern daher ein generelles und umfassendes Verbot von Konversionsbehandlungen.

Wir fordern außerdem höhere und wirksamere Strafen für Anbieter*innen solcher Maßnahmen sowie für Personen, die Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene dazu drängen, nötigen oder ihnen solche Maßnahmen aufzwingen.

Queere Menschen müssen vor Scharlatanerie, religiös verbrämter Gewalt und psychischer Manipulation geschützt werden.

Einfache Sprache

Familien sind vielfältig.

Es gibt Regenbogenfamilien, Patchworkfamilien, Co-Parenting-Familien und viele andere Familienformen.

Das Familienrecht erkennt diese Vielfalt noch nicht ausreichend an.

Bei einem Kind in einer Ehe zwischen Mann und Frau wird der Ehemann automatisch als zweiter Elternteil anerkannt.

Bei zwei verheirateten Müttern ist das nicht so.

Die nicht-gebärende Mutter muss das Kind erst adoptieren. Das dauert lange und macht Familien rechtlich unsicher.

Wir fordern deshalb:

Die nicht-gebärende Mutter muss ab der Geburt rechtlich als Elternteil anerkannt werden können.

Außerdem muss Mehrelternschaft rechtlich möglich werden.

Viele Kinder wachsen mit mehr als zwei Erwachsenen auf, die Verantwortung übernehmen. Diese Menschen sollen rechtlich abgesichert werden können.

Das Kind muss im Mittelpunkt stehen.

Langfassung lesen

Familien sind vielfältig. Regenbogenfamilien, Patchworkfamilien, Co-Parenting-Modelle und andere familiäre Konstellationen gehören längst zur gesellschaftlichen Realität. Das Familienrecht bildet diese Vielfalt jedoch noch immer nicht ausreichend ab.

Auch nach der Einführung der Ehe für alle werden lesbische Paare im Abstammungsrecht weiterhin benachteiligt. Wird ein Kind in eine Ehe zwischen Mann und Frau geboren, wird der Ehemann automatisch als zweiter rechtlicher Elternteil anerkannt, unabhängig davon, ob er der biologische Vater ist. Für verheiratete Frauenpaare gilt diese Regelung bis heute nicht. Die nicht-gebärende Mutter muss weiterhin ein aufwendiges Stiefkindadoptionsverfahren durchlaufen, um rechtlich als Elternteil anerkannt zu werden.

Diese Ungleichbehandlung schafft rechtliche Unsicherheiten für Familien und Kinder. Bis zum Abschluss der Adoption fehlt dem Kind die vollständige rechtliche Absicherung gegenüber einem Elternteil, mit möglichen Folgen etwa bei Sorge-, Erb- oder Vertretungsrechten.

Wir fordern deshalb die vollständige Gleichstellung von Zwei-Mütter-Familien im Abstammungsrecht. Die nicht-gebärende Mutter muss von Geburt an rechtlich als Elternteil anerkannt werden, ohne den Umweg über eine Adoption.

Darüber hinaus braucht es endlich eine rechtliche Anerkennung von Mehrelternschaft. Schon heute wachsen viele Kinder in Familien auf, in denen mehr als zwei Erwachsene dauerhaft Verantwortung übernehmen, etwa in Patchworkfamilien, Regenbogenfamilien oder Co-Parenting-Konstellationen. Das geltende Recht kennt jedoch weiterhin nur zwei rechtliche Elternteile.

Kinder profitieren von verlässlichen Beziehungen und klar geregelter Verantwortung. Deshalb sollten alle Personen, die dauerhaft für ein Kind sorgen und Verantwortung übernehmen, rechtlich abgesichert werden können: mit den gleichen Rechten und Pflichten gegenüber dem Kind.

Wir fordern daher die Einführung eines modernen Familienrechts, das die gesellschaftliche Realität anerkennt, Kinder in den Mittelpunkt stellt und vielfältige Familienformen rechtlich absichert.

Einfache Sprache

Intergeschlechtliche Menschen passen körperlich nicht eindeutig in die medizinischen Vorstellungen von männlich oder weiblich.

An intergeschlechtlichen Kindern wurden lange Operationen gemacht, obwohl sie nicht lebensnotwendig waren.

Diese Eingriffe sollten die Körper an männliche oder weibliche Normen anpassen.

Viele Betroffene leiden bis heute darunter.

Seit 2021 gibt es ein Gesetz zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder. Aber dieses Gesetz reicht nicht aus. Es gibt weiterhin Schutzlücken.

Wir fordern deshalb:

Nicht notwendige Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern müssen konsequent verhindert werden.

Intergeschlechtliche Menschen und ihre Selbstorganisationen müssen bei medizinischen Regeln einbezogen werden.

Medizinisches Personal muss besser geschult werden.

Betroffene vergangener Eingriffe brauchen Anerkennung, Unterstützung und Entschädigung.

Langfassung lesen

Noch immer werden in Deutschland an Kindern, die nach der Geburt weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden konnten, Operationen an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen vorgenommen. Diese Operationen dienen in erster Linie der fremdbestimmten Zuordnung des körperlichen Erscheinungsbildes des Kindes an eines der beiden gesellschaftlich akzeptierten Geschlechter. Sie erfolgen teils immer noch ohne medizinische Notwendigkeit und ehe die betroffenen Personen ein einwilligungsfähiges Alter (14) erreicht hätten, obwohl das seit 2021 gesetzlich nicht mehr erlaubt ist. Aber die mangelnde Aufklärung und die uneffektive Sanktionierung dieser Operationen halten diese Praxis am Leben. Solche Zwangsoperationen sind nicht nur irreversibel; sie fügen den Betroffenen auch erheblichen körperlichen und seelischen Schaden zu.

Wir fordern daher ein endgültiges Ende von fremdbestimmten, nicht lebens- oder gesundheitsnotwendigen operativen Eingriffen an inter*geschlechtlichen Menschen. Außerdem fordern wir eine verpflichtende Aufklärung von medizinischem Personal zum Thema Intergeschlechtlichkeit, die Ermöglichung unkomplizierter Sanktionierung beim Missachten der Gesetzeslage und den flächendeckenden Ausbau von Aufklärungs- und Beratungsangeboten für intergeschlechtliche Menschen und deren Angehörige. Zudem fordern wir, dass Inter*geschlechtliche Menschen, die bereits zwanghaft einem binären Geschlecht zugeordnet wurden, eine hürdenfreie Anerkennung und Entschädigung ihres Leidens bekommen.

Einfache Sprache

Seit dem 1. November 2024 gibt es das Selbstbestimmungsgesetz.

Damit können trans*, inter* und nicht-binäre Menschen ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen beim Standesamt ändern lassen.

Das war ein wichtiger Fortschritt.

Vorher mussten viele Menschen entwürdigende Gutachten und Gerichtsverfahren durchlaufen.

Doch das Selbstbestimmungsgesetz wird politisch angegriffen.

Rechte und konservative Parteien wollen es abschaffen oder verschlechtern.

Außerdem gibt es im Gesetz noch Probleme.

Trans*, inter* und nicht-binäre Eltern werden rechtlich nicht gut genug berücksichtigt.

Gezieltes Deadnaming und Misgendering werden nicht ausreichend erfasst.

Auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit haben nicht immer einfachen Zugang zum Gesetz.

Wir fordern deshalb:

Das Selbstbestimmungsgesetz muss geschützt werden.

Es muss im Sinne von trans*, inter* und nicht-binären Menschen verbessert werden.

Es darf keine staatlichen Sonderregister für queere Menschen geben.

Rosa Listen darf es nie wieder geben.

Langfassung lesen

Am 1. November 2024 trat das neue Selbstbestimmungsgesetz für trans*, inter* und nicht-binäre Personen in Kraft. Damit können Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen selbstbestimmt durch Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Das war ein klarer Abschied vom diskriminierenden sogenannten Transsexuellengesetz von 1980, das Betroffene über Jahrzehnte zu entwürdigenden Gutachten, Gerichtsverfahren und Fremdbewertungen zwang.

Dieser Fortschritt ist ein Meilenstein für die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen und ein wichtiger Schritt hin zu einer Gesellschaft, die geschlechtliche Selbstbestimmung respektiert.

Doch dieser Meilenstein ist in Gefahr.

Schon während des Bundestagswahlkampfs 2025 forderten die AfD und die CDU/CSU-Fraktionen in ihren jeweiligen Programmen die Abschaffung beziehungsweise Überarbeitung des Selbstbestimmungsgesetzes. In der politischen und medialen Debatte wurden gezielt transfeindliche Narrative verbreitet, insbesondere gegen transfeminine Personen. Dabei sind gerade trans Personen in öffentlichen Räumen häufig selbst von Diskriminierung, Bedrohung und Gewalt betroffen.

Auch nach dem Bundestagswahlkampf ging die Hetze weiter. Im Jahr 2025 brachte Innenminister Alexander Dobrindt von der CSU einen Vorschlag zur Änderung des Meldewesens ein, nach dem frühere Vornamen und frühere Geschlechtseinträge von trans* und nicht-binären Personen weiterhin im Melderegister sichtbar bleiben sollten. Ein solches Vorgehen würde die Gefahr unfreiwilliger Outings massiv erhöhen und Diskriminierung begünstigen. Der entsprechende Vorschlag wurde am 17. Oktober 2025 im Bundesrat zurückgezogen, weil sich keine ausreichende Mehrheit abzeichnete. Dennoch zeigt dieser Vorstoß, wie real die Gefahr ist, dass staatliche Register gegen queere Menschen verwendet werden können.

Wir haben in der Geschichte gesehen, wohin sogenannte Rosa Listen und vergleichbare Register führen können. Deshalb weisen wir jede Form staatlicher Sondererfassung queerer Menschen entschieden zurück. Die vielbeschworene Brandmauer zur AfD darf nicht nur dort gelten, wo sie bequem ist. Gerade bei queerpolitischen Themen zeigt sich immer wieder, wie sehr rechte und konservative Kräfte dieselben Feindbilder bedienen.

Trotz aller Verbesserungen bietet das Selbstbestimmungsgesetz weiterhin Raum für berechtigte Kritik. So bildet das geltende Abstammungsrecht trans*, inter* und nicht-binäre Elternschaften weiterhin nicht angemessen ab. Transfeminine Elternteile, die ein Kind gezeugt haben, können rechtlich weiterhin nicht entsprechend ihrer Geschlechtsidentität als Mutter oder neutraler Elternteil eingetragen werden. Auch gezieltes Deadnaming und Misgendering müssen als verbreitete Formen verbaler Angriffe auf trans* Personen rechtlich wirksamer erfasst werden, insbesondere dort, wo sie mit Zwangsouting, Belästigung, Diskriminierung oder Schädigungsabsicht verbunden sind.

Weiterhin ist der Zugang zum Selbstbestimmungsgesetz für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit vom jeweiligen Aufenthaltsstatus abhängig. Dadurch können gerade vulnerable Personen ausgeschlossen oder zusätzlich belastet werden. Wir fordern ein Ende der politischen und medialen Hasskampagnen gegen trans*, inter* und nicht-binäre Personen.

Mediale Berichterstattung und politischer Dialog müssen faktenbasiert erfolgen. Sie dürfen keine Ängste gegen ohnehin marginalisierte und vulnerable Gruppen schüren.

Wir fordern ein Selbstbestimmungsgesetz, das seinen Namen wirklich verdient: ein Gesetz, das sich an den Bedürfnissen von trans*, inter* und nicht-binären Menschen orientiert und nicht an Falschinformationen, Ressentiments und rechter Hetze.

Rosa Listen darf es nie wieder geben. Weder für trans* Personen noch für queere Menschen allgemein.

Einfache Sprache

Nicht-binäre Menschen können in Deutschland Reisedokumente mit nicht-binärem Geschlechtseintrag bekommen.

Das ist wichtig für Selbstbestimmung.

Aber es kann beim Reisen gefährlich oder schwierig werden.

Viele Länder erkennen nur männlich oder weiblich an.

Nicht-binäre Menschen können deshalb bei Visa, Flugbuchungen oder Grenzkontrollen Probleme bekommen.

Sie können ausgefragt, kontrolliert oder diskriminiert werden.

Ein Zweitpass kann helfen.

Bisher entscheiden Behörden aber unterschiedlich, ob ein Zweitpass erlaubt wird.

Wir fordern deshalb:

Nicht-binäre Menschen müssen ein klares Recht auf einen Zweitpass bekommen, wenn ihnen durch ihren Geschlechtseintrag Nachteile oder Gefahren beim Reisen drohen.

Niemand darf zwischen Sichtbarkeit und Sicherheit wählen müssen.

Langfassung lesen

Nicht-binäre Personen können in Deutschland Reisedokumente mit einem nicht-binären Geschlechtseintrag erhalten. Diese Möglichkeit ist ein wichtiger Schritt für Sichtbarkeit und Selbstbestimmung.

Gleichzeitig entstehen dadurch neue Risiken.

Viele Staaten erkennen weiterhin nur zwei Geschlechter an. Personen mit einem nicht-binären Geschlechtseintrag können daher bei Visa-Verfahren, Einreisevoranmeldungen oder Grenzkontrollen zusätzlichen Befragungen, Verzögerungen, Drangsalierungen, intimen Fragen oder diskriminierenden Kontrollen ausgesetzt sein.

Auch viele Fluggesellschaften und Buchungssysteme sind weiterhin binär aufgebaut und ermöglichen nur die Auswahl männlich oder weiblich. Nicht-binäre Personen geraten dadurch in die Situation, falsche oder unpassende Angaben machen zu müssen, um überhaupt reisen zu können.

Nach dem Passgesetz kann ein Zweitpass ausgestellt werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein solches Interesse kann grundsätzlich auch dann bestehen, wenn bestimmte Angaben im Pass erhebliche Probleme beim Reisen verursachen. Da Passbehörden jedoch kommunal organisiert sind, kann die Bewertung im Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Manche nicht-binäre Personen erhalten einen Zweitpass, andere nicht.

Diese Ungleichbehandlung ist unzumutbar.

Wir fordern daher eine klare gesetzliche oder verwaltungsrechtliche Regelung, wonach absehbare Diskriminierungs-, Sicherheits- oder Einreiseprobleme aufgrund eines nicht-binären Geschlechtseintrags als berechtigtes Interesse für einen Zweitpass anerkannt werden.

Nicht-binäre Personen dürfen nicht gezwungen werden, zwischen Sichtbarkeit, Sicherheit und Reisefreiheit zu wählen.

Einfache Sprache

Thüringen hat seit 2018 ein Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt.

Es soll queeres Leben schützen und sichtbarer machen.

Das ist wichtig.

Aber viele Maßnahmen wurden bisher nicht ausreichend umgesetzt.

Queere Beratungsstellen, Bildungsangebote und Schutzstrukturen brauchen Geld, Personal und Planungssicherheit.

Gerade in Thüringen nehmen Anfeindungen gegen queere Menschen zu.

CSDs und queere Veranstaltungen brauchen Schutz.

Queere Menschen brauchen sichere Orte und verlässliche Unterstützung.

Wir fordern deshalb:

Queere Projekte in Thüringen müssen langfristig und ausreichend finanziert werden.

Förderung darf nicht nur von Jahr zu Jahr unsicher sein.

Das Landesprogramm muss endlich verbindlich umgesetzt werden.

Queere Menschen brauchen nicht nur schöne Worte. Sie brauchen Schutz, Geld, Räume und Strukturen, die bleiben.

Langfassung lesen

Am 30. Januar 2018 verabschiedete die Thüringer Landesregierung das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt. Ziel des Programms ist es, Akzeptanz für LGBTQIA+ in der Öffentlichkeit zu fördern, Gleichstellung zu verwirklichen und Vielfalt als Querschnittsaufgabe in Politik, Verwaltung und Gesellschaft zu verankern.

Dieses Landesprogramm ist wichtig. Aber ein Programm auf dem Papier schützt noch keine einzige queere Person.

Viele Maßnahmen sind weiterhin nur unvollständig umgesetzt. Finanzielle Mittel stehen nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung. Konkrete Ansprechpersonen fehlen in vielen Bereichen der Verwaltung. Beratungs-, Antidiskriminierungs- und Gewaltschutzstrukturen sind vielerorts unterfinanziert, überlastet oder nicht flächendeckend vorhanden.

Gleichzeitig nimmt die Bedrohung queerer Menschen auch in Thüringen zu. CSDs und queere Veranstaltungen müssen mit wachsender Anfeindung, Einschüchterung und Gewaltandrohung umgehen. Gerade in kleineren Städten und ländlichen Räumen braucht es verlässliche Strukturen, Schutzräume und sichtbare Unterstützung.

Die aktuelle Landesregierung bekennt sich im Regierungsvertrag zur Unterstützung queeren Lebens in Thüringen. Dieses Bekenntnis muss sich auch im Doppelhaushalt 2026/2027 und in der tatsächlichen Förderpraxis widerspiegeln.

Kurzfristige Projektförderung reicht nicht aus. Wer Beratungsstellen, Schutzangebote und queere Bildungsarbeit nur von Jahr zu Jahr finanziert, schafft Unsicherheit statt Verlässlichkeit.

Wir fordern daher, die Finanzierung queerer Projekte in Thüringen langfristig, auskömmlich und verlässlich zu sichern.

Wir fordern Finanzierungssicherheit über eine Projektlaufzeit von einem Jahr hinaus und einen deutlichen Ausbau bestehender Mittel, damit Beratungs-, Antidiskriminierungs-, Bildungs- und Gewaltschutzangebote dem bestehenden und wachsenden Bedarf gerecht werden können.

Darüber hinaus fordern wir die umgehende, nachhaltige und verbindliche Umsetzung des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt unter Beteiligung der LGBTQIA+-Zivilgesellschaft.

Queere Menschen brauchen keine warmen Worte im Koalitionsvertrag. Sie brauchen Schutz, Geld, Räume und Strukturen, die bleiben.

Einfache Sprache

In vielen Ländern werden queere Menschen verfolgt, bedroht oder bestraft.

Manche werden von Staat, Familie oder Gesellschaft angegriffen.

Deutschland erkennt Verfolgung wegen sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität grundsätzlich als Asylgrund an.

Trotzdem haben queere Geflüchtete oft große Probleme im Asylverfahren.

Sie müssen ihre Identität erklären und beweisen.

Viele haben Angst, sich zu outen.

Manchen wird nicht geglaubt.

Auch in Unterkünften erleben queere Geflüchtete oft Gewalt, Hass oder Diskriminierung.

Wir fordern deshalb:

Queere Geflüchtete müssen wirksam geschützt werden.

Sie brauchen sichere Unterkünfte.

Sie brauchen Beratung und Unterstützung.

Behörden, Unterkünfte und Beratungsstellen müssen besser geschult werden.

Queere Geflüchtete brauchen Schutz, nicht Misstrauen und Behördenkälte.

Langfassung lesen

In vielen Teilen der Welt sind LGBTQIA+-Personen Repressionen, Gewalt, Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt. In zahlreichen Staaten werden queere Menschen kriminalisiert, gesellschaftlich geächtet, durch Familien bedroht oder durch staatliche Behörden verfolgt.

Deutschland und die Europäische Union erkennen Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität grundsätzlich als asyl- und schutzrechtlich relevanten Verfolgungsgrund an. Dennoch wird queeren Geflüchteten der notwendige Schutz in der Praxis häufig erschwert oder verweigert.

Im Asylverfahren stehen LGBTQIA+-Personen vor der Herausforderung, ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität glaubhaft darzulegen. Aus Angst, Scham, Trauma, mangelndem Wissen oder aufgrund früherer Verfolgung fällt es vielen schwer, sich gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder gegenüber Gerichten zu outen. Selbst wenn sie diesen Schritt wagen, wird ihnen nicht immer geglaubt. Häufig scheitern sie an stereotypen Erwartungen darüber, wie queere Menschen angeblich leben, sprechen, auftreten oder lieben müssten.

Zusätzlich müssen Betroffene nachweisen, dass ihnen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland Verfolgung droht. Lange Zeit lehnten europäische Behörden Asylanträge mit der Begründung ab, Betroffene könnten ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität im Herkunftsland geheim halten, um Verfolgung zu vermeiden.

Diese Argumentation wird oft verharmlosend als Diskretionsgebot bezeichnet. Tatsächlich verlangt sie von Menschen, einen zentralen Teil ihrer Persönlichkeit zu verstecken. Sie ignoriert außerdem, dass Zwangsoutings jederzeit passieren können und dass ein Leben in ständiger Angst und Verheimlichung nicht zumutbar ist.

Bereits 2013 stellte der Europäische Gerichtshof klar, dass von homosexuellen Geflüchteten nicht verlangt werden darf, ihre sexuelle Orientierung im Herkunftsland zu verbergen oder sich aus Angst vor Verfolgung zurückhaltend zu verhalten. Auch das Bundesverfassungsgericht hat diesen Grundsatz bestätigt. Seit 2022 ist die frühere Diskretionslogik auch in der Dienstanweisung des BAMF ausdrücklich aufgegeben.

Dennoch bestehen in der Praxis weiterhin erhebliche Probleme: fehlende Sensibilisierung, stereotype Glaubwürdigkeitsprüfungen, unzureichende Beratung und mangelnder Schutz in Unterkünften.

Weiterhin erklärt Deutschland Staaten zu sogenannten sicheren Herkunftsländern, obwohl LGBTQIA+-Personen dort weiterhin von Gewalt, Verfolgung oder schwerer Diskriminierung betroffen sein können.

Auch in Deutschland angekommen, erfahren queere Geflüchtete häufig homo-, bi-, trans- oder interfeindliche Gewalt durch andere Bewohner*innen, durch Personal in Unterkünften oder durch gesellschaftliche Strukturen, die ihre Schutzbedürftigkeit nicht ernst genug nehmen.

Wir fordern daher:

die Sicherstellung eines wirksamen Schutzstatus und Bleiberechts für LGBTQIA+-Personen, denen in ihren Herkunftsstaaten Gewalt, Verfolgung oder erhebliche Diskriminierung drohen. Der Schutz besonders vulnerabler Personen muss Vorrang vor rein formalen Zuständigkeitsfragen, insbesondere im Dublin-Verfahren, haben;

die sichere Erstunterbringung besonders schutzbedürftiger und marginalisierter Menschen, insbesondere queerer Geflüchteter, in geeigneten, spezialisierten und diskriminierungssensiblen Schutzunterkünften;

den flächendeckenden Ausbau spezifischer Unterstützungsangebote für queere Geflüchtete sowie die verbindliche Sensibilisierung bestehender Hilfs-, Beratungs-, Verwaltungs- und Unterbringungsstrukturen für deren Bedürfnisse.

Queere Geflüchtete brauchen Schutz, nicht Misstrauen, Stereotype oder Behördenkälte.

Einfache Sprache

Queere Sichtbarkeit ist wichtig.

Queere Menschen müssen sicher sichtbar sein können: auf der Straße, in Schulen, in Kultur, in Medien und im Internet.

Doch diese Sichtbarkeit wird immer stärker angegriffen.

CSDs und queere Veranstaltungen erleben Drohungen, rechte Gegenproteste und Einschüchterung.

Auch online gibt es viel Hass gegen queere Menschen.

Queere Inhalte werden gemeldet, gelöscht, gesperrt oder weniger sichtbar gemacht.

Gleichzeitig verbreiten rechte Gruppen Lügen und Hetze gegen trans*, inter* und nicht-binäre Menschen.

Wir fordern deshalb:

Queere Sichtbarkeit muss geschützt und gefördert werden.

CSDs, queere Veranstaltungen und queere Bildungsangebote brauchen gute Schutzkonzepte.

Queerfeindliche Angriffe müssen konsequent verfolgt werden.

Es braucht einfache Melde- und Beratungsstellen für queerfeindliche Vorfälle online und offline.

Digitale Plattformen müssen queerfeindliche Hetze konsequent bekämpfen.

Sie müssen außerdem erklären, warum Inhalte gesperrt oder gelöscht werden.

Queere Menschen dürfen nicht zurück in die Unsichtbarkeit gedrängt werden.

Queeres Leben gehört mitten in die Gesellschaft.

Langfassung lesen

Queere Sichtbarkeit ist kein Luxus. Sie ist Voraussetzung dafür, dass queere Menschen sicher, selbstbestimmt und gleichberechtigt leben können.

Doch genau diese Sichtbarkeit wird zunehmend angegriffen. CSDs und queere Veranstaltungen werden immer häufiger durch rechte Gegenproteste, Drohungen und Einschüchterung begleitet. Queere Menschen erleben im öffentlichen Raum Anfeindungen, Gewalt und den Druck, wieder leiser, vorsichtiger und unsichtbarer zu werden.

Auch online wird queere Sichtbarkeit verdrängt. Queere Inhalte sind auf großen Plattformen immer wieder von Hasskampagnen, Meldewellen, Sperrungen, algorithmischer Benachteiligung oder intransparenter Moderation betroffen. Zugleich haben mehrere große Plattformen ihre Schutzstandards gegen queerfeindliche Hetze abgeschwächt oder wenden sie unzureichend an. Das führt dazu, dass queere Menschen und queere Organisationen dort besonders angreifbar sind, wo heute ein großer Teil öffentlicher Debatten stattfindet.

Hinzu kommt eine politische Entwicklung, die queere Sichtbarkeit selbst zum Feindbild macht: durch Angriffe auf geschlechtergerechte Sprache, durch Kulturkampf gegen Pride-Symbole, durch Hetze gegen trans*, inter* und nicht-binäre Menschen und durch die Behauptung, queere Sichtbarkeit sei eine Zumutung statt eines Grundrechts.

Wir fordern daher, queere Sichtbarkeit im öffentlichen und digitalen Raum aktiv zu schützen und zu fördern.

Dazu gehören verbindliche Schutzkonzepte für CSDs, queere Kultur- und Bildungsangebote sowie öffentliche Einrichtungen. Queerfeindliche Bedrohungen, Angriffe und Einschüchterungen müssen konsequent erfasst, verfolgt und sanktioniert werden.

Wir fordern außerdem niedrigschwellige Melde- und Beratungsstellen für queerfeindliche Vorfälle online und offline. Betroffene müssen Vorfälle anonym melden können und schnell Unterstützung erhalten.

Digitale Plattformen müssen verpflichtet werden, queerfeindliche Hetze konsequent zu bekämpfen, Moderationsentscheidungen transparent zu machen und wirksame Beschwerdewege gegen ungerechtfertigte Sperrungen, Shadowbanning (die verdeckte Einschränkung der Reichweite) und das Entfernen queerer Inhalte bereitzustellen.

Queere Sichtbarkeit darf nicht davon abhängen, ob rechte Hetzer*innen laut genug sind oder Plattformen ihre Verantwortung ignorieren.

Queeres Leben gehört auf die Straße, in Schulen, in Kultur, in Medien, ins Netz und mitten in die Gesellschaft.

Wir lassen uns nicht zurück in die Unsichtbarkeit drängen.

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